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Solltest du deine Behinderung in den sozialen Medien erwähnen?

Eine junge Frau macht mit ihrem Handy ein Selfie
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Die eigene Behinderung ist für viele ein sehr privates Thema – darüber offen zu sprechen, vor allem in den Sozialen Medien, kann einen zunächst sehr verwundbar erscheinen lassen.

Wie uns manchmal schmerzlich bewusst wird, können die Kommentare und das Verhalten von anonymen Personen im Internet sehr verletzend sein. Das ist mit nichts vergleichbar, was wir im Alltag erleben. Es ist wahr: Online-Kommentare können grausam sein. Sie sind weit entfernt von dem, was man in Geschäften, einem Restaurant oder im Kino zu hören bekommt.

Ist es in Anbetracht der Wahrscheinlichkeit, dass man online zur Zielscheibe von Mobbing wird, also wirklich sinnvoll, so viel von sich preiszugeben – vor allem, wenn es darum geht, eine Behinderung zu erwähnen?

Zunächst einmal ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass es keine Regeln oder Vorschriften gibt, die bestimmen, dass man im Internet etwas über sich und sein Privatleben erzählen muss. Wenn du dich also nicht wohl dabei fühlst, mach es bitte auch nicht!

Andererseits kann es sehr ermutigend sein, persönliche Erfahrungen und eigene Ansichten zu teilen. Vor allem auch die unangenehmen Themen anzusprechen, die viele betreffen aber in der vermeintlich perfekten Online-Welt oft Tabu sind. Wenn du also für dich selbst entscheidest, über deine Behinderung offen zu sprechen, kann das ein sehr befreiendes Gefühl sein. Rollstuhltennisprofi Tina Pesendorfer, zum Beispiel macht es Spaß, sich mit ihren Followern auszutauschen. Sie möchte den anderen ein Vorbild sein und zeigen, dass eine Behinderung nicht Stopp im Leben heißt. Mehr darüber findest du in unserem Blog-Artikel: Tennisplatz statt Klassenzimmer.

Eine junge Frau sitzt auf einem Stuhl und ist in den sozialen Medien.

Handelt es sich bei Belästigungen im Internet nach der Erwähnung einer Behinderung um Cybermobbing?

Die Europäische Union definiert Cybermobbing wie folgt: „Jede aggressive, vorsätzliche Handlung, die von einer Gruppe oder Einzelperson unter Verwendung elektronischer Kontaktformen gegen ein Opfer vorgenommen wird, das sich nicht ohne weiteres verteidigen kann.“

Das heißt, dass jede Gegenreaktion, die man aufgrund der Bekanntgabe seiner Behinderung auf einer bestimmten Social-Media-Plattform erhält, als Cybermobbing angesehen wird. Diese Thematik wird von den jeweiligen Justizbehörden – unabhängig davon, wo man sich in der EU befindet – äußerst ernst genommen.

Gibt es einen Schutz für Personen, die online belästigt werden, nachdem sie eine Behinderung angegeben haben?

Artikel 16 „Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch“ des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hebt Folgendes hervor: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und sonstigen Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor allen Formen der Ausbeutung, Gewalt und des Missbrauchs, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Aspekte, zu schützen.“

Wenn du dich als Opfer von Cybermobbing fühlst, gibt es rechtliche Maßnahmen, um gegen den Täter vorzugehen.

Solltest du also deine Behinderung in den sozialen Medien preisgeben?

Die Entscheidung trifft letztendlich jeder selbst. Wenn du dir darüber im Klaren bist, dass Gegenreaktionen und Formen von Online-Mobbing vorkommen können, kannst du dich besser darauf vorbereiten.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass es rechtliche Mittel gibt, gegen diejenigen vorzugehen, die Mobbing aufgrund einer Behinderung betreiben. So bist du besser gewappnet, falls es zu einer solchen Situation kommt.

Diskriminierung kommt in allen Bereichen des Lebens vor. Das Internet schützt dich leider nicht davor, einige der schlimmsten Formen davon zu erleben. Die überwiegende Mehrheit der Nutzer sozialer Medien ist aber nicht darauf aus, andere Menschen zu beleidigen. Du solltest dich wohl fühlen, wenn du dich dafür entscheidest deine Behinderung zu erwähnen.